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Riggnix


Sergeant
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Anonym Surfen  Antworten mit Zitat  

Liebe Freunde der Sicherheit, Datenschützer und Regierungsmißtrauer,

gerade heute habe ich noch in den Nachrichten von dem neuen eu-gesetz gehört, das es künftig providern vorschreibt, jegliche internet daten jedes users auf 2 jahre hin zu speichern (IP Verbindungen, downloads, p2p aktionen, usw). dasselbe gilt auch für telefonate (wer ruft wen wann an usw).
Dadurch könnte euch nicht nur noch 2 jahre später evtl. ein illegaler download nachgewiesen werden, falls ihr so etwas wirklich tun solltet, sondern ihr werdet komplett zum gläsernen nutzer. ich finde, andere leute, die ich nicht kenne, wissen eh schon viel zu viel über mich.

da ich mich infolge dessen immer mehr der letzten oben genannten gruppe zuordne, kann ich hier ein kleines tool empfehlen, das euren datenverkehr zuverlässig anonymisiert.
klein, praktisch, kostenfrei und fast so schnell, wie normales surfen.

http://anon.inf.tu-dresden.de/ JAP ist sein name.

Die Funktionsweise wird auf der HP einfach beschrieben.

ihr startet es, gebt im browser als proxy 127.0.0.1 port 4001 (standard, würde ich evtl. ändern) ein und schon könnt ihr surfen.
ich habe auch mal getright darüber saugen lassen. der schnellste server schaffte ~150k/sek daher hab ichs für getright deaktiviert zum surfen reicht die geschwindigkeit aber allemal.


hiermit zeige ich den regierungs-spitzeln den stinkefinger! Cool

Beitrag Mi, 05.07.2006, 21:37
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Kilzardun


Grand Marshal
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Ich bin noch auf dem Stand, dass nur für die Rechnungsstellung erforderliche Verbindungsdaten mehr gespeichert werden dürfen. Gibt es da inzwischen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes?

http://www.it-rechtsinfo.de/index.php/news/18/51/

Zitat:
Internet: Anbieter dürfen nur für Rechnung nötige Verbindungsdaten speichern

Das Landgericht Darmstadt entschied mit dem Urteil vom 25.01.2006 (25 S 118/2005), dass Internetanbieter nur den Teil der Nutzerdaten speichern dürfen, die für die Rechnungsstellung benötigt werden. Somit sind die bei jeder Einwahl neu vergebenen IP-Adressen eines Kunden unverzüglich nach dem Ende der Verbindung zu löschen. Bei einem Flatrate-Tarif dürfen auch keine Informationen über das Volumen der übertragenen Daten gespeichert werden. Lediglich die Anfangs- und Endzeit der Verbindung dürfe erfasst werden, da in dem konkreten Fall aufgrund des Vertrages zusätzliche Kosten enstehen könnten, befanden die Richter in dem Berufungsverfahren. Die Entscheidung basiert auf einer Klage gegen den Internetprovider T-Online. Dieser hat allerdings bereits Rechtsmittel bei dem Bundesgerichtshof eingelegt, der nun prüft, ob ein weiterer Rechtsstreit überhaupt zulässig ist. Das Landgericht hatte die Revision nicht zugelassen.

Volltext bei IT-Rechtsinfo
Wichtig für den Unternehmer: Es sollte jedem Internetnutzer bewusst sein, dass es einer Ermittlungsbehörden mit einem richterlichen Beschluss derzeit möglich ist, die Herausgabe sämtlicher Verbindungsdaten inklusive der IP-Adressen über einen Zeitraum der letzten 80 Tage zu erwirken. Anhand der IP-Adressen lässt sich herausfinden, welche Seiten der Internetnutzer besucht hat. Das Urteil des Landgericht Darmstadt hätte somit weitreichende Konsequenzen, insofern es einer etwaigen Prüfung des Bundesgerichtshofes stand hält.
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_________________

Beitrag Mi, 05.07.2006, 23:05
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Satyros


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kilza, dataretention googlen.
Das hat kaum was mit einem bestimmten provider zutun sondern wird 2007 EU Recht.
http://www.dataretentionisnosolution.com/
http://www.rae-michael.de/news/category/it-recht/
www.ccc.de

ps. beim ccc in berlin bin ich wahrscheinlich dieses jahr dabei Smile

_________________

Beitrag Do, 06.07.2006, 05:08
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Riggnix


Sergeant
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meinste die demo?

klingt wirklich gut, bin da nur leider im urlaub

Beitrag Do, 06.07.2006, 11:18
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Eyrin


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Beiträge: 410

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wenn man sich mal grob überlegt, von welchen datenmengen wir reden, 450millionen usern, dann müssste man die mehrwertsteuer auf circa 25% anheben damit das "halbwegs" finanzierbar bleibt, geschweige denn die tatsache das sich ein großteil der user, die sie damit "erwischen" wollen sich sowieso zu tarnen weiß. es wird sich wohl nicht durchsetzen können, ähnlich wie bei paladium oder tcpa.
_________________
Dieser Satz kein Verb.

<Eyrin>

Beitrag Do, 06.07.2006, 12:37
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Satyros


Corporal
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Beiträge: 109

Wohnort: rent a priest




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Bei E-Mails beispielsweise wird nicht die komplette Nachricht gespeichert, sondern nur der Header. Es ist trotzdem ein SHITLOAD an Daten, die gesammelt, verwaltet und geordnet werden muessen. Wie teuer das ist oder ob es geht oder nicht, spielt keine Rolle mehr, 2007 isses da.

ne Demo ? Die Demo war schon. Ich meinte den Chaos Communication Congress (http://events.ccc.de/congress/). Da ging es letztes Jahr vermehrt ueber Dataretention (im Archive liegen 60gig an Videomitschnitten)

Ach und, dass es nicht funktioniert um "Terroristen" einzufangen ist recht offensichtlich. Das witze ist, mit welchen einfachen Mittel diese kommunizieren koennen, ohne dass sie erfasst werden. In einen der Congressvideos wird aufgelistet was alles gespeichert wird. Nutzt man Beispielsweise Verschluesselung oder einfach ein Programm das einen ungewoehnlichen Port fuer die Uebertragung nutzt, ist man fein raus aus der Geschichte Smile

Unter den Anti-Kiddyporn und nun Anti-terror bannern laesst sich alles durchsetzen.

http://www.gulli.com/news/tk-datenspeicherpflicht-2006-07-06/
Wer da mal ausgiebig drueber quatschen will - ich verfolg die Entwicklung nun schon seit einem Jahr :]

Beitrag Do, 06.07.2006, 12:53
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Riggnix


Sergeant
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Beiträge: 226

Wohnort: Meschede




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Zitat:
Ach und, dass es nicht funktioniert um "Terroristen" einzufangen ist recht offensichtlich.


Zitat:
Unter den Anti-Kiddyporn und nun Anti-terror bannern laesst sich alles durchsetzen.


du sprichst mir sowas von extrem aus der seele  :iluvu:

Beitrag Do, 06.07.2006, 18:36
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